Dentalassistentin Qualifikationsverfahren: Alle Infos & Tipps

Inhaltsverzeichnis

Dentalassistentin Qualifikationsverfahren

Das Dentalassistentin Qualifikationsverfahren ist der entscheidende Schritt zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und führt zur Dentalassistentin Abschlussprüfung. Während der dreijährigen Ausbildung in der Schweiz erwerben angehende Dentalassistentinnen alle notwendigen Kompetenzen, um Zahnärzte bei der Behandlung zu unterstützen, Patienten zu betreuen und administrative Aufgaben in der Praxis zu übernehmen. Doch welche Prüfungsbereiche umfasst das Qualifikationsverfahren genau? Welche Themen werden abgefragt und wie läuft die Abschlussprüfung ab? In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen zur Prüfung, den Qualifikationsbereichen und hilfreiche Tipps zur Vorbereitung.

Was ist das Qualifikationsverfahren (QV) für Dentalassistentinnen EFZ?

Das Qualifikationsverfahren (QV) ist die offizielle Abschlussprüfung für angehende Dentalassistentinnen EFZ in der Schweiz. Es stellt sicher, dass die Lernenden während ihrer dreijährigen Ausbildung die erforderlichen Handlungskompetenzen erworben haben, um erfolgreich im Beruf zu arbeiten. Die Prüfung findet am Ende der Ausbildung, also im dritten Lehrjahr, statt und setzt sich aus mehreren Qualifikationsbereichen zusammen. Dazu gehören die praktische Arbeit, die Berufskenntnisse, die bildgebende Diagnostik sowie die Allgemeinbildung. Die Erfahrungsnote, die sich aus den schulischen Leistungen der letzten Ausbildungsjahre ergibt, fließt ebenfalls in die Bewertung ein.

Nur wer das Dentalassistentin Qualifikationsverfahren erfolgreich absolviert, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist offiziell als Dentalassistentin anerkannt.

Bestandteile des Dentalassistentin Qualifikationsverfahrens (QV)

Das QV setzt sich aus mehreren Qualifikationsbereichen zusammen:

1. Praktische Arbeit (30 % Gewichtung)

Hier müssen die Kandidatinnen verschiedene praktische Aufgaben innerhalb von 2,5 Stunden unter Prüfungsbedingungen durchführen. Dabei werden folgende Aspekte geprüft:

  • Behandlungsassistenz: Unterstützung bei zahnmedizinischen Eingriffen wie Füllungstherapien, Parodontalbehandlungen oder chirurgischen Eingriffen.
  • Hygienemaßnahmen: Vorbereitung und Sterilisation der Behandlungsinstrumente sowie Hygiene im Behandlungsraum.
  • Patientenbetreuung & Administration: Empfang und Betreuung von Patienten, Terminverwaltung und Aufklärung über Prophylaxe.

2. Berufskenntnisse (20 % Gewichtung)

Dieser Bereich wird schriftlich geprüft und dauert 2,5 Stunden. Es werden u. a. folgende Themen abgedeckt:

  • Allgemeine Behandlungsprozesse und Assistenz bei zahnärztlichen Eingriffen.
  • Hygienevorschriften und Praxishygiene.
  • Patientenverwaltung und Abrechnungssysteme.

3. Bildgebende Diagnostik (10 % Gewichtung)

Dieser Bereich umfasst eine praktische und eine schriftliche Prüfung von jeweils 30 Minuten. Die Prüflinge müssen:

  • Röntgenaufnahmen anfertigen und korrekt verarbeiten.
  • Strahlenschutzmaßnahmen für Patienten und das eigene Team einhalten.

4. Allgemeinbildung (20 % Gewichtung)

Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Prüfungsteil gemäß der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

5. Erfahrungsnote (20 % Gewichtung)

Diese ergibt sich aus den Noten der letzten Schulsemester im berufskundlichen Unterricht und fließt in die Gesamtbewertung ein.

Bestehensregeln und Notenberechnung

Die Gesamtnote im Qualifikationsverfahren für Dentalassistentinnen wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Einige Prüfungsbereiche, wie die Praktische Arbeit und die Bildgebende Diagnostik, sind mit Fallnoten versehen – das bedeutet, dass sie zwingend mindestens genügend sein müssen, um die Prüfung insgesamt zu bestehen.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über die kantonalen Behörden, die auch für die Durchführung und Bekanntgabe der Ergebnisse zuständig sind.

Übersicht der Notengewichtung und Bestehensregeln

QualifikationsbereichGewichtung an der GesamtnoteFallnote erforderlich?
Praktische Arbeit30 %✅ Ja
Berufskenntnisse (schriftlich)20 %❌ Nein
Bildgebende Diagnostik10 %✅ Ja
Allgemeinbildung20 %❌ Nein
Erfahrungsnote20 %❌ Nein

Wichtig: Wer eine Fallnote nicht besteht, muss das Qualifikationsverfahren wiederholen. In diesem Fall gelten die spezifischen Regeln zur Prüfungswiederholung, die je nach Kanton unterschiedlich sein können.

Was sind Fallnoten?

Fallnoten sind Noten in bestimmten Prüfungsbereichen, die zwingend mindestens genügend sein müssen, um die gesamte Dentalassistentin Abschlussprüfung zu bestehen. Das bedeutet: Selbst wenn die Gesamtnote noch ausreichend wäre, führt eine ungenügende Fallnote automatisch zum Nichtbestehen der Prüfung.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass angehende Dentalassistentinnen über die wesentlichen praktischen und diagnostischen Kompetenzen verfügen, die für die Arbeit in einer Zahnarztpraxis unerlässlich sind.

Wiederholung der Prüfung

Falls eine Kandidatin die Prüfung nicht besteht, kann sie diese gemäß der Bildungsverordnung wiederholen. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Schulbesuch wiederholt, bleiben die vorherigen Erfahrungsnoten bestehen. Falls der berufskundliche Unterricht erneut besucht wird, zählen nur die neuen Noten der letzten beiden Semester.

Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren

1. Frühzeitig mit der Prüfungsvorbereitung beginnen

  • Die Inhalte der überbetrieblichen Kurse (üK) und der Lerndokumentation gut durchgehen.
  • Musterprüfungen und vergangene Prüfungen durcharbeiten.
  • Praktische Übungen in der Lehrpraxis gezielt wiederholen.

2. Wichtige Hilfsmittel nutzen

  • Prüfungsprotokolle zur Orientierung verwenden.
  • Die erlaubten Hilfsmittel frühzeitig klären (z. B. Lernordner, Tabellen, Notizen).

3. Simulation der praktischen Prüfung

  • Rollenspiele mit Kollegen oder Ausbildnern durchführen.
  • Die Arbeit am Empfang und in der Behandlungsassistenz gezielt trainieren.

Fazit

Das Dentalassistentin Qualifikationsverfahren (QV) ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zum EFZ als Dentalassistentin. Wer sich gut vorbereitet, die Inhalte aus der Praxis und den Berufsschulen wiederholt und mit Übungsprüfungen arbeitet, hat beste Chancen auf eine erfolgreiche Abschlussprüfung.

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Quelle: Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO (Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung)

Häufige Fragen zur Dentalassistentin Ausbildung

Die Ausbildung zur Dentalassistentin dauert drei Jahre und erfolgt im dualen System – das heißt, sie kombiniert praktische Arbeit in einer Zahnarztpraxis mit theoretischem Unterricht an einer Berufsschule.

Eine abgeschlossene Volksschule (Sek A oder Sek B empfohlen) ist die Grundvoraussetzung. Besonders wichtig sind gute Noten in Biologie, Chemie und Mathematik, da diese Fächer in der Ausbildung eine Rolle spielen.

Das Lehrlingsgehalt variiert je nach Praxis und Kanton. Durchschnittlich verdienen Lernende:

  • 1. Lehrjahr: 750 – 950 CHF
  • 2. Lehrjahr: 1’000 – 1’300 CHF
  • 3. Lehrjahr: 1’400 – 1’800 CHF

Ja! Dentalassistentinnen können sich z. B. zur Prophylaxeassistentin, Dentalhygienikerin oder Praxismanagerin weiterbilden. Diese Spezialisierungen eröffnen neue Karrierewege und erhöhen das Gehalt deutlich.

Die Ausbildung ist anspruchsvoll, aber mit Interesse an Medizin, sorgfältigem Arbeiten und Freude am Umgang mit Patienten gut machbar. Besonders wichtig sind Feinmotorik, Organisationstalent und soziale Kompetenzen, da sowohl praktische Assistenz als auch Verwaltungsaufgaben zum Alltag gehören.

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